Sitzung: 21.03.2023 GSB/004/2023
1.
Holzkreuz
2. Rosenkranz
3. Holzkreuz
auf dem Grab von Werner Zirkelbach
(nach dem Tod von Erika Zirkelbach und Ablauf aller Ruhefristen)
Die
Kunstwerke werden der Gemeinde Schönau a. d. Brend unentgeltlich auf Dauer
geschenkt. Der Gemeinde entstehen somit keine Kosten. Die Gemeinde übernimmt
für die Zukunft keine Verpflichtungen bezüglich einer Erhaltung oder
Wiederherstellung der Gegenstände.
Die Schenkung wird
in einem Vertrag mit der Schenkerin festgehalten.
Der Gemeinderat beauftragt die erste Bürgermeisterin vor einer
Entscheidung über die Annahme der Schenkung durch die Gemeinde das Interesse
zur Übernahme durch die katholische Kirchenstiftung abzuklären, da dort bessere
Möglichkeiten für eine öffentliche Präsentation der Kunstwerke möglich sind.
Mit der jetzigen Eigentümerin soll darüber hinaus abgestimmt werden, ob diese
auch das Steinkreuz des Künstlers der Kirchenstiftung oder Gemeinde im Rahmen
einer Schenkung überlassen würde. Dieses könnte im Rahmen der geplanten
Umgestaltungsmaßnahmen im Friedhof in Schönau aufgestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nimmt die folgenden Kunstwerke des verstorbenen Künstlers Herrn Linus Zirkelbach an:
- Holzkreuz
- Rosenkranz
- Holzkreuz auf dem Grab von
Werner Zirkelbach
(nach dem Tod von Erika Zirkelbach und Ablauf aller Ruhefristen)
Die Vereinbarung über die Schenkung ist diesem Beschluss angehängt. Die
Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm wird dazu ermächtigt, die Vereinbarung
abzuschließen.