Der Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde das Angebot unterbreitet folgende Kunstwerke des verstorbenen Künstlers Herrn Linus Zirkelbach zu übernehmen:

 

1.   


Holzkreuz


2.    Rosenkranz

 

3.    Holzkreuz auf dem Grab von Werner Zirkelbach
(nach dem Tod von Erika Zirkelbach und Ablauf aller Ruhefristen)


 

Die Kunstwerke werden der Gemeinde Schönau a. d. Brend unentgeltlich auf Dauer geschenkt. Der Gemeinde entstehen somit keine Kosten. Die Gemeinde übernimmt für die Zukunft keine Verpflichtungen bezüglich einer Erhaltung oder Wiederherstellung der Gegenstände.

 

Die Schenkung wird in einem Vertrag mit der Schenkerin festgehalten.

 

Der Gemeinderat beauftragt die erste Bürgermeisterin vor einer Entscheidung über die Annahme der Schenkung durch die Gemeinde das Interesse zur Übernahme durch die katholische Kirchenstiftung abzuklären, da dort bessere Möglichkeiten für eine öffentliche Präsentation der Kunstwerke möglich sind. Mit der jetzigen Eigentümerin soll darüber hinaus abgestimmt werden, ob diese auch das Steinkreuz des Künstlers der Kirchenstiftung oder Gemeinde im Rahmen einer Schenkung überlassen würde. Dieses könnte im Rahmen der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen im Friedhof in Schönau aufgestellt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nimmt die folgenden Kunstwerke des verstorbenen Künstlers Herrn Linus Zirkelbach an:

  1. Holzkreuz
  2. Rosenkranz
  3. Holzkreuz auf dem Grab von Werner Zirkelbach
    (nach dem Tod von Erika Zirkelbach und Ablauf aller Ruhefristen)

 

Die Vereinbarung über die Schenkung ist diesem Beschluss angehängt. Die Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm wird dazu ermächtigt, die Vereinbarung abzuschließen.