Sitzung: 21.03.2023 GSB/004/2023
Der Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde im Jahr 2022 Stabilisierungshilfe
nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 485 T€ gewährt.
Am 07.02.2023 hat der Gemeinderat die Fortschreibung und Umsetzung des
Haushaltskonsolidierungskonzepts beschlossen.
Der entsprechende Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31.03.2023 dem
Landratsamt vorzulegen.
Im Jahr 2023 soll erneut ein Antrag auf Gewährung gestellt werden.
An den Richtlinien für das Antragsjahr 2023 orientiert, wird
vorgeschlagen, die Stabilisierungshilfe 2023 für die Gemeinde Schönau a. d.
Brend wie folgt zu beantragen:
Ø Zur
Schuldentilgung (Säule 1) rund 200 T€ (entspricht etwa den geplanten
ordentlichen Tilgungen 2023 plus 2024);
Ø Als
Investitionshilfe (Säule 2) rund 144 T€ (94 T€ Feuerwehrfahrzeug, 50 T€ Ausbau
Reyersbacher Straße – jeweils gemeindlicher Eigenanteil an den geplanten
Investitionen 2024 ff.);
Ø In Summe wären
somit rund 0,34 Mio. € beantragbar.
Die Frist zur vollständigen Antragsabgabe beim Landratsamt ist auf 13.04.2023
datiert.
Die Verteilerausschusssitzung 2023 (zur Entscheidung über die Anträge)
findet voraussichtlich am 4. Oktober dieses Jahres statt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, dass die
Stabilisierungshilfe für 2023 wie im Sachverhalt dargestellt beantragt werden
soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag mit Anlagen bis spätestens 13.04.2023
dem Landratsamt vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |