Der Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde im Jahr 2022 Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 485 T€ gewährt.

Am 07.02.2023 hat der Gemeinderat die Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts beschlossen.

Der entsprechende Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31.03.2023 dem Landratsamt vorzulegen.

 

Im Jahr 2023 soll erneut ein Antrag auf Gewährung gestellt werden.

An den Richtlinien für das Antragsjahr 2023 orientiert, wird vorgeschlagen, die Stabilisierungshilfe 2023 für die Gemeinde Schönau a. d. Brend wie folgt zu beantragen:

 

Ø  Zur Schuldentilgung (Säule 1) rund 200 T€ (entspricht etwa den geplanten ordentlichen Tilgungen 2023 plus 2024);

Ø  Als Investitionshilfe (Säule 2) rund 144 T€ (94 T€ Feuerwehrfahrzeug, 50 T€ Ausbau Reyersbacher Straße – jeweils gemeindlicher Eigenanteil an den geplanten Investitionen 2024 ff.);

Ø  In Summe wären somit rund 0,34 Mio. € beantragbar.

 

Die Frist zur vollständigen Antragsabgabe beim Landratsamt ist auf 13.04.2023 datiert.

Die Verteilerausschusssitzung 2023 (zur Entscheidung über die Anträge) findet voraussichtlich am 4. Oktober dieses Jahres statt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, dass die Stabilisierungshilfe für 2023 wie im Sachverhalt dargestellt beantragt werden soll.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag mit Anlagen bis spätestens 13.04.2023 dem Landratsamt vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10