Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Markberg“ zur Neueindeckung und Fassadenverkleidung der Nebengebäude auf Grundstück Fl. Nr. 638, Gartenstraße 3 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Bauherren möchten die Hallen und Garagen im rückwärtigen Grundstücksteil bautechnisch und optisch modernisieren. Hierzu sollen die Dächer neu eingedeckt (Trapezprofil, anthrazit, Analog des Haupthauses) und die Fassaden mit Holz (heimische Lärche, natur) verkleidet werden (siehe beigefügte Skizze).

 

Das Grundstück Fl. Nr. 638 liegt im Sanierungsgebiet der Gemeinde Schönau, jedoch außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Markberg. Für das Vorhaben liegt ebenso ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung vor.

 

Laut Bebauungsplan ist die Dacheindeckung vorrangig mit Dachziegeln in den Farben naturrot bis rotbraun auszuführen. In untergeordneten Teilbereichen sind Kupfereindeckungen sowie Gründächer zulässig. Die Bekleidung der Außenwände ist als Putz- oder Holzfassade auszuführen. Garagen und Nebengebäude sind gestalterisch an den Hauptkörper anzugleichen. Bei gewerblichen Gebäuden sind mit Metallverkleidungen sowohl im Dach- als auch Fassadenbereich zulässig.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig für die abweichende Dacheindeckung (Trapezblech) und die Farbe der Dacheindeckung (anthrazit).

 

Als Begründung für die abweichende Dacheindeckung mit Trapezblech geben die Antragsteller an, dass durch die niedrige Dachneigung der Halle (<20Grad) eine Eindeckung mit Ton-Ziegeln nicht konform sei und der Dachstuhl ansonsten steiler gestaltet werden müsste. Weiterhin ermöglicht eine Blecheindeckung eine Einsparung von Dachlasten, um zusätzliche Dachflächen mit regenerativen Energieerzeugern (Photovoltaik oder thermische Solaranlage) zu schaffen..

 

Begründung des Antragstellers für die abweichende Dachfarbe:

„Wir legen enorm viel Sorgfalt auf architektonisches und bauökologisches Bauen. Wir haben das Haupthaus mit Hilfe eines Architektur-Büros mit wenig äußerlichem Eingriff umgestaltet und gleichzeitig traditionell und modern gestaltet. Dabei wurde heimische Lärche für die Fassade verwendet und ökologisch gedämmt (Holzweichfaser). So entstand die Form und Farbgebung des Haupthauses (Ortgänge, Fenster, Details in "anthrazit") - daran müssen aus objektiven gestalterischen Gründen nun die Hallen anknüpfen. Diese werden ebenfalls mit Lärche verkleidet und entsprechend optisch akzentuiert.“

 

Eine Sanierungsberatung hat bereits im August 2022 stattgefunden. Der Sanierungsberater hat zur geplanten Maßnahme wie folgt Stellung genommen:

„Es handelt sich hierbei um eine Sanierungsmaßnahme außerhalb des Satzungsbereichs. Da sich das Gebäude in einer Randlage befindet und die betroffenen Neben- bzw. Hintergebäude vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind, bestehen m.E. keine Einwände gegen die geplante Dachdeckung mit Trapezprofil. Die Farbwahl sollte entsprechend den Vorgaben der Satzung erfolgen (rot bis rotbraun). Wenn möglich und verfügbar, sollten Trapezbleche mit niedriger Falzoptik und breiten Scharen zur Verwendung kommen, die einer Stehfalzoptik am nächsten kommen.“

 

 

 

Die Anbringung einer Fassadenverkleidung ist verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 e) Bayerische Bauordnung (BayBO), die Erneuerung der Dacheindeckung ist als Instandhaltungsmaßnahme ebenso verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 6 BayBO.

 

Seitens der Verwaltung könnte einer Befreiung für die Eindeckung mit Trapezblech zugestimmt werden, da die betroffenen Neben- bzw. Hintergebäude vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind und für gewerbliche Gebäude der Bebauungsplan Metalleindeckungen ebenso möglich sind. Ein begrüntes Flachdach, was ebenso laut Bebauungsplan zulässig wäre, ist nicht geeignet, sofern Photovoltaik nachgerüstet werden soll.

 

Die weitere Befreiung für die Dachfarbe kann eher strittig gesehen werden, da das Haupthaus auch in einem rotbraun gedeckt ist, sowie weitere kleine Unterstellmöglichkeiten auf dem Grundstück ebenso eine rote Eindeckung aufweisen. Die bisherige Eindeckung der Nebenanlagen ist rot.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Markberg.

 

Die erteilten Befreiungen beziehen sich auf die Dacheindeckung mit Trapezblech und die Farbe der Dacheindeckung in Anthrazit.

 

Der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7