Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023

 

 

Bürgerhaus Burgwallbach - Erneuerung des Brenners am Heizkessel

 

In vergangenen Gemeinderatssitzungen wurde die Thematik „Erneuerung des Heizkessels im Bürgerhaus Burgwallbach“ behandelt. In der Sitzung vom 24.01.2023 beschloss der Gemeinderat, der Fa. Stumpf & Vorndran den Auftrag über den Austausch des Brenners zu erteilen.

 

 

Auftragsvergabe Holzeinschlag und Rückung in der Abteilung Ruhgraben

 

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für Holzeinschlag und Rückung in der Abteilung Ruhgraben gemäß Angebot vom 04.10.2022 mit geschätzten Kosten von 18 T€ und Einnahmen von 45 T€ (beides 2023) an die Firma Herbert zu vergeben.

Die erste Bürgermeisterin wurde ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Ersatzneubau Kindertageseinrichtung Schönau a.d. Brend:

Wartungsverträge - Auftragsvergaben

 

1. Heizung

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. RGT, Saalestraße 15, 97616 Bad Neustadt den Auftrag

über die Wartung der Heizung am Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend

mit einer Auftragssumme von netto 790,00 € zuzügl. der gesetzlichen MwSt, (bei 19% = brutto

940,10 €) pro Jahr – zunächst auf die Dauer von 3 Jahren zu erteilen.

 

2. Lüftung

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. RGT, Saalestraße 15, 97616 Bad Neustadt den Auftrag

über die Wartung der Lüftung am Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend

mit einer Auftragssumme von netto 985,00 € zuzügl. der gesetzlichen MwSt, (bei 19% = brutto

1.172,15 €) pro Jahr – zunächst auf die Dauer von 3 Jahren zu erteilen.

 

3. Entsorgung Fettabscheider und Wartung

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Kummetat, Untere Röde 15, 36466 Dermbach den Auftrag

über Entsorgung Fettabscheider und Wartung jährlich am Ersatzneubau der Kindertagesstätte

in Schönau a. d. Brend mit einer Auftragssumme von netto 222,50 € zuzügl. der gesetzlichen

MwSt, (bei 19% = brutto 264,78 €) pro Jahr – zunächst auf die Dauer von 3 Jahren zu erteilen

 

4. Wartung der Hebeanlage vierteljährlich

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Kummetat, Untere Röde 15, 36466 Dermbach den Auftrag über die Wartung der Hebeanlage vierteljährlich am Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend mit einer Auftragssumme von netto 1.960,00 € zuzügl. der gesetzlichen MwSt, (bei 19% = brutto 2.597,18 €) pro Jahr – zunächst auf die Dauer von 1 Jahr zu erteilen.

 

 

Ersatzneubau Kindertageseinrichtung Schönau a.d. Brend:

Restarbeiten – Auftragsvergaben: Einbau eines Zwischenzählers zur Ermittlung des Strombedarfs der Küche

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Elektro Müller GmbH, Hauptstraße 31, 97616 Salz den Auftrag über den Einbau eines Zwischenzählers zur Ermittlung des Strombedarfs der Küche im Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend mit einer maximalen Auftragssumme von netto 840,34 € zuzügl. der gesetzlichen MwSt, (bei 19% = brutto 1.000,00 €) zu erteilen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufwand. Die Abrechnungssumme darf den Betrag von 1.000,- € nicht überschreiten.

 

 

Ersatzneubau Kindertageseinrichtung Schönau a.d. Brend:

3. Nachtrag Fa. Scheuplein

 

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Scheuplein Bau GmbH, Gansäcker 4, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale den Auftrag für den Nachtrag 3 im Gewerk Erd,- Mauer- und Betonarbeiten für das Bauvorhaben Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend mit einer Nachtragssumme von 11.908,09 € netto (einschl. 3 % Nachlaß) = 14.170,63 € brutto zu erteilen. Die Gesamtauftragssumme beträgt einschl. des Nachtrags 732.927,85 € brutto (einschl. 3 % Nachlaß).

 

 

Ersatzneubau Kindertageseinrichtung Schönau a.d. Brend:

Beauftragung der BauGe mit 2 weiteren Geräteschuppen

 

Der Gemeinderat beauftragte die BauGe Brend-Saale mit der Montage von zwei weiteren Schuppen an der Kindertageseinrichtung Schönau a. d. Brend gem. Kostenschätzung vom 23.01.2023.

 

Geräteunterstand 2:  12.514,05 € einschl. 19 % MwSt.

 

Geräteunterstand 3:  12.962,44 € einschl. 19 % MwSt.

 

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

 

Mit dem Bau des Geräteunterstands 3 darf erst begonnen werden, wenn die gepflasterte Fläche hinsichtlich der Neigung in einen Zustand versetzt wurde, der eine technisch und wirtschaftlich einwandfreie Montage des Unterstands zulässt.